Angehörigenberatung/-schulung nach §45 SG XI Eine Leistung der Pflegekasse   70 % aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Größtenteils sind es Angehörige, die die Pflege übernehmen. Einige von Ihnen werden von professionellen Pflegediensten unterstützt, andere pflegen ihre Angehörigen völlig selbstständig. Sie leisten dabei großartige Arbeit und versorgen die Pflegebedürftigen mit viel Hingabe und größtmöglichem Einsatz. 
Nichtsdestotrotz kann es Pflegesituationen geben, die schwierig sind oder evtl. mit etwas fachlicher Unterstützung einfacher zu meistern wären. Dabei geht es nicht nur um Vorschläge/Anleitungen bestimmter Pflegemaßnahmen für den Pflegebedürftigen, sondern auch um Tricks und Kniffe, um den pflegenden Angehörigen selbst die Pflege zu erleichtern. Z. B. einfache Handgriffe, um einen Pflegebedürftigen im Bett zu lagern oder ihn vom Stuhl in das Bett zu mobilisieren, ohne sich den eigenen Rücken zu verletzten. 
Diese Handgriffe können Sie bei  uns in einer Angehörigenberatung/-schulung nach §45 SGB XI lernen. Die Kosten dafür trägt Ihre Pflegekasse. In einer solchen Beratung können wir Sie ganz individuell über für Sie relevante Themen beraten. Dies können Anleitungen zur Dekubitus-, Kontraktur- oder Sturzprophylaxe sein oder Beratung zu Pflegehilfsmitteln, die Sie beantragen können. Auch die Informationsgabe über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige gehört zu der Angehörigenberatung dazu. 
Neben den Pflegeberatungen in Ihrer Häuslichkeit gibt es zudem die Möglichkeit, Pflegeschulungen in einer Gruppe in Anspruch zu nehmen und sich dort mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen. 
Bei Interesse sprechen sie einfach unsere MitarbeiterInnen an und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen oder informieren Sie über unsere Gruppenangebote. 
Übrigens: Im Rahmen der Verhinderungspflege können wir uns um Ihren Angehörigen kümmern, wenn Sie an einer Angehörigenschulung in einer Gruppe teilnehmen möchten.