Leistungen und Preise Tagespflege Ballenstedt
Ballenstedt Preise Tagespflege:
Der Tagespflegesatz setzt sich aus vier Punkten zusammen:
1.Pflegekosten
2.Unterkunft und Verpflegung
3.Investive Kosten
4.Fahrtkosten
Alle Personen mit einer Pflegestufe erhalten für die Tagespflege extra Sachleistungen.
Das sind bei den Pflegestufen folgende Beträge:
Pflegestufe |
Pflegebedürftige
ohne EAK
|
Pflegebedürftige mit EAK |
Pflegestufe 0 | – | 231,00 € |
Pflegestufe 1 | 468,00 € | 689,00 € |
Pflegestufe 2 | 1.144,00 € | 1.298,00 € |
Pflegestufe 3 | 1.612,00 € | 1.612,00 € |
*EAK bedeutet „eingeschränkte Alltagskompetenz“
Werden die Leistungen für die Tagespflege nicht genutzt, verfallen sie ersatzlos!
Unsere Tagessätze in der Tagespflege Ballenstedt „Zur alten Schule“ Bebelstraße 28/29
Pflegestufe |
Pflegesatz* | Unterkunft und Verpflegung ** |
Investive | Gesamt am Tag |
Pflegestufe 0 | 32,50 € | 11,50 € | 8,50 € | 52,50 € |
Pflegestufe 1 | 32,50 € | 11,50 € | 8,50 € | 52,50 € |
Pflegestufe 2 | 42,50 € | 11,50 € | 8,50 € | 62,50 € |
Pflegestufe 3 | 52,50 € | 11,50 € | 8,50 € | 72,50 € |
*Den Pflegesatz zahlt die Pflegekasse komplett
** Den Anteil muss der Versicherte selbst zahlen
Dazu würden noch 3,50 € täglich für Fahrtkosten kommen die die Pflegekasse Zahlt (1,75 Pro Fahrt), wenn wir Sie holen und bringen sollen. Außer den besonderen Betreuungsleistungen, kann auch die Verhinderungspflege für die Finanzierung der Tagespflege genutzt werden. In Einzelfällen kommt eine Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger in Betracht.
Betreuungsleistungen von 104,00 € im Monat erhalten ab dem 01.01.2015 alle Pflegebedürftige. Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf (eingeschränkter Alltagskompetenz) können auf Antrag auch 208,00 € im Monat erhalten. Als Voraussetzung für die Anerkennung einer eingeschränkten Alltagskompetenz, liegt in der Regel eine Demenz oder eine andere psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung vor.
Das Geld für die Betreuungsleistungen wird dem Versicherten erst nach Einreichung einer Rechnung von der Pflegekasse ausbezahlt oder über eine Abtretung direkt mit der Einrichtung abgerechnet.
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson (Angehörige) wegen Urlaub, Krankheit oder beruflichen bzw. anderen Gründen verhindert ist, d.h. die erforderliche Pflege nicht durchführen kann. (Anmerkung: der Pflegekasse ist kein Nachweis über den Grund vorzulegen!)
Die Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Pflegesachleistung (auch in Kombination mit Tagespflege) nicht ausreicht, um die Pflege während der Verhinderung sicher zu stellen. Die Verhinderungspflege ist also eine zusätzliche Leistung, die die Pflegekasse gleichzeitig mit der Pflegesachleistung/Tagespflegeleistung gewährt.
Verhinderungspflege wird für maximal 28 Tage/Jahr (4 Wochen) und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 €/Jahr gewährt. Die Tagesgrenze von 28 Tagen hat nur Gültigkeit, wenn die Verhinderungspflege tageweise, d.h. mindestens 8 Stunden am Tag in Anspruch genommen wird (z.B. in der Kurzzeitpflege). Bei Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden täglich (z.B. in der Tagespflege) zählt nur der maximale Höchstbetrag, die Anzahl der Tage darf überschritten werden. Seit dem 01.01.2015 ist es jetzt auch möglich, mit einem Antrag, 50 % der Kurzeitpflege umzuwandeln und damit die Verhinderungspflege aufzustocken um 806,00 €.
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann entweder vor oder nach der Zeit der Verhinderung gestellt werden.
Voraussetzungen, um die Verhinderungspflege beantragen zu können:
- der Pflegebedürftige muss seit mindestens 6 Monaten gepflegt werden (unabhängig davon, ob die ganzen 6 Monate eine Pflegestufe vorlag)
- es muss eine Pflegeperson vorhanden sein, die auch der Pflegekasse bekannt ist (Die Namen der Pflegepersonen werden normalerweise auf dem Antragsformular zur Pflegeeinstufung angegeben)
Die Verhinderungspflege rechnen wir meist direkt mit den Pflegekassen ab.
Neben den finanziellen Vorteilen bietet die Tagespflege für ihre Gäste vieles, was in der häuslichen Wohn- und Lebenssituation nur noch bedingt möglich ist:
Die Tagespflege ermöglicht sozialen Kontakt und Kommunikation in der Gemeinschaft mit anderen Menschen.
Sie bietet eine Tagesstruktur mit einem Tagesprogramm mit vielfältigen körperlichen und geistigen Anregungen, denn “Wer rastet, der rostet”.
Sie gibt bei Aktivitäten das Gefühl, noch etwas beitragen zu können und gebraucht zu werden.
Sie lenkt von den gesundheitlichen Problemen ab und erleichtert den Umgang mit der Pflegebedürftigkeit. Sie ermöglicht eine aktive Teilnahme am Tagesgeschehen und am gesellschaftlichen Leben, auch bei Außenaktivitäten, z.B. beim Jahrmarktbesuch.
Sie fördert allgemeines Wohlbefinden, motiviert zu mehr Selbständigkeit und trägt zu mehr Lebenszufriedenheit und einer besseren Lebensqualität bei.
Angehörige sind oft damit überfordert, trotz ihrer familiären und beruflichen Verpflichtungen ständig präsent zu sein oder einen entsprechenden Tagesablauf für die Mutter oder den Vater zu gestalten. Die Tagespflege unterstützt die Angehörigen in umfassender Weise und bietet den Angehörigen
die Beruhigung, dass der alte Mensch gut aufgehoben und kompetent versorgt ist, ohne dass sie sich Sorgen machen müssen (wegen Sturzgefahr, Mangel an Trinken oder Essen, regelmäßiger Medikamenteneinnahme etc.). Die Entlastung von der ständigen Verantwortung, um in Ruhe tagsüber ihrer Arbeit/ihrer Pflichten nachgehen zu können, die Zeit, um Kraft für die verbleibende Pflege zu schöpfen.
>> Beispielrechnung Tagespflege “Zur alten Schule” Ballenstedt